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 Familienrecht

 Das Familienrecht bildet einen Schwerpunkt meiner Arbeit.

 Neben der außergerichtlichen und prozessualen Vertretung
 in familienrechtlichen Auseinandersetzungen macht die Beratung
 in Ehe- und Partnerverträgen und deren Ausarbeitung einen
 großen Teil meiner Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet aus.

 Meine Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechtes umfasst die
 gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten
 sowie die Ausarbeitung letztwilliger Verfügungen und vorsorgende
 Maßnahmen der Vermögensnachfolge unter Lebenden.

 Die Erfahrung, dass in Familien- und Erbrecht ein
 durchgestrittener Konflikt am Ende häufig zerbrochene
 Verhältnisse und Verlierer auf beiden Seiten produziert,
 bildet die Grundlage für mein Engagement in der Mediation.
 Diese bietet die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen
 Erarbeitung von Problemlösungen im Interesse aller
 von einer Familienkrise Betroffenen.

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